Sachkundenachweis
Hundeführerschein
Der Sachkundenachweis für Ersthundehalter nach § 3 NHundG
(Niedersächsisches Hundegesetz) wird aus einem theoretischen und einem
praktischen Prüfungteil bestehen.
Die Sachkundeprüfung nach § 3 NHundG muss ablegen, wer nach dem 1.7.2011
erstmals einen Hund angeschafft hat.
Wer in den 10 Jahren davor, 2 Jahre dauerhaft einen Hund gehalten hat, gilt als
sachkundig und ist von der Prüfung befreit.
Die Pflicht zum Sachkundenachweis gilt ab 1.7.2013.
Eine Prüfung kann jetzt schon abgelegt werden bei einer/m nach
§ 3 Abs. 3 NHundG anerkannten Prüfer/in.
Die Prüfung ist für jeden Ersthundehalter vorgeschrieben – unabhängig von Rasse,
Größe oder Alter des Hundes.
Durch das NHundG vorgeschrieben ist weiter, dass seit 01.07.2011 jeder Hund ab
dem 6.Lebensmonat Haftpflicht versichert und gechipt sein muss.
Wir bieten einen Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung an und
vermitteln die Prüfungsabnahme durch die nach dem NHundG anerkannte Prüferin:
Frau Dr. Petra Saager, Tierärztin; Verhaltenstherapie für Hunde und Katzen